Führerscheinumschreibung
Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Think Global
Die Welt wird immer globaler. Gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU gewährleistet sein. Im umkehrschluss bedeutet dass, das EU-Bürger das Recht haben, in einem anderen EU-Staat auf Arbeitssuche zu gehen sowie dort zu leben und arbeiten.
Wenn du einen ausländischen Führerschein besitzt, darfst du damit bis zu sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach musst du deinen Führerschein umschreiben lassen. Hierbei unterstützen wir dich selbstverständlich.
Was muss umgeschrieben werden?
- befristete Führerscheine ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE, wenn die Befristung abläuft oder bereits abgelaufen ist.
- befristete Führerscheine mit den Klassen C, CE, D, D1, D1E und DE, wenn seit dem Zeitpunkt des Erwerbs dieser Klassen mehr als 5 Jahre vergangen sind. Dies gilt auch dann, wenn in Ihrem Führerschein eine längere Gültigkeitsdauer eingetragen ist. Wenn Sie diese Klassen zum Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Deutschland (Datum Ihrer Erstanmeldung) bereits seit 5 Jahren erworben haben, dürfen Sie nur noch 6 Monate ab Erstanmeldung von der Fahrerlaubnis Gebrauch machen.
- befristete Führerscheine der Klassen C1 und C1E, wenn Sie 50 Jahre alt sind. Dies gilt auch dann, wenn in Ihrem Führerschein eine längere Gültigkeitsdauer eingetragen ist.
- Sind Sie bereits zum Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Deutschland (Datum Ihrer Erstanmeldung) 50 Jahre alt, dürfen Sie nur noch 6 Monate ab Erstanmeldung von der Fahrerlaubnis Gebrauch machen.
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Die Umschreibung musst du persönlich beantragen, da auf dem Antrag deine Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt. Voraussetzung: Dein Hauptwohnsitz ist München.
Hinweise zur Aushändigung/ Abholung:
- Der ausländische Führerschein muss durch das Landeskriminalamt auf Echtheit überprüft werden.
- Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Dann können Sie den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen oder eine andere Person bevollmächtigten (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/ Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen ).
- Deinen ausländischen Führerschein musst du abgeben, wenn du den deutschen Kartenführerschein bekommst.
Merkblätter & Infos für Dich
Erst wenn der Antrag genehmigt ist, darfst du als Fahrschüler/in die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Die Bearbeitungsdauer bei der Führerscheinstelle beträgt etwa 6-8 Wochen.