Berufskraftfahrer - BGQ
Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt bereits seit 2006 die Aus und Weiterbildung sowie weiterführende Qualifikation der Berufskraftfahrer. Das Gesetz gilt seit 09.09.2008 für Busfahrer und seit 09.09.2009 für LKW Fahrer. Jeder Fahrer der einen LKW oder Omnibus gewerblich nutzt unterliegt diesen Vorgaben. Das heißt: zusätzlich zum Führerschein benötigt man den Lehrgang „beschleunigte Grundqualifikation“. Es gibt zwar noch andere Möglichkeiten diese Qualifikation zu erwerben, jedoch würde es zu weit führen, hier all diese darzustellen. Des Weiteren benötigt jeder Fahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach dem BKF Gesetz. Dauer 5 x 7 Stunden innerhalb der 5 Jahre. Entweder im Block auf einmal, Montag bis Freitag, oder jedes Jahr einmal 7 Stunden am Samstag oder Sonntag – individuell auf Sie zugeschnitten.
Für die Klassen
C1 - C - CE und D
Aufgeteilt in die Bereiche:
- Beschleunigte Grundqualifikation Basis-Kurs
- Zusatzqualifikation LKW
- Zusatzqualifikation Bus